Gesundheit und Soziales

Krankenkassen & Kassenärztliche Vereinigungen

Unsere Mandanten und Kunden

Den gesetzlichen Krankenkassen kommt als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung eine wichtige gesamtwirtschaftliche Aufgabe zu. Sie sind Sachwalter der Interessen ihrer Versicherten auf Hilfeleistung im Krankheitsfalle. Bundesweit ca. 140 Krankenkassen stellen die Versorgung von ca. 70 Mio. Versicherten mit einem Leistungsvolumen von ca. 190 Mrd. Euro sicher.

Die Haushaltsführung und Rechnungslegung über die Versichertenmittel ist in den Rechnungslegungsvorschriften des 4. Sozialgesetzbuchs (SGB IV) und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (SVHV, SVRV, SVrwV) einheitlich für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt.

Wie sich die Abläufe einer Krankenkasse merklich von denen eines industriellen Unternehmens unterscheiden, weichen auch die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Rechnungslegung von den handelsrechtlichen Vorgaben ab.

Bereits weit vor der zum 1. Januar 2012 gesetzlich geregelten Verpflichtung zur Prüfung der Jahresrechnung einer Krankenkasse durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer haben wir auf freiwilliger Basis Jahresrechnungsprüfungen bei Krankenkassen durchgeführt.

Wie viele andere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge müssen sich auch Krankenkassen vermehrt mit steuerlichen Fragestellungen auseinandersetzen. Unsere Steuerberatung unterstützt Sie hierbei.

Auch Strukturveränderungen durch Fusionen prägen die Krankenkassenlandschaft. Unsere prüfungsnahe Beratung unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung von Fusion oder der Reorganisation interner Abläufe.

Neben Krankenkassen unterstützen wir gerne auch andere sozialversicherungsrechtliche Körperschaften, wie Verbände und MDKs, in allen Fragen rund um Rechnungslegung und Steuerberatung.

 

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